Welche Kliniken sind seriös?

Operative Eingriff wie Brustvergrößerung, -straffung oder -verkleinerung werden in aller Regel in einer Klinik durchgeführt, weil nur dort die notwendige medizinische Infrastruktur vorhanden ist.

Aber was gehört zu den Voraussetzungen, die eine seriöse Klinik erfüllen sollte?
Eine Schönheitsklinik muss in Deutschland nach § 30 der Gewerbeordnung staatlich konzessioniert sein, d.h. sie muss z.B.

Spezialisten, Ärzte und Kliniken für eine Brust-OP
  • von einem Facharzt für Chirurgie bzw. für Plastische und Ästhetische Chirurgie geleitet werden,
  • für alle operativen Eingriffen einen Facharzt für Anästhesie stellen
  • über genügend geschultes Krankenpflegepersonal für OP und Nachsorge verfügen
  • einen sterilen und funktionsfähigen OP-Saal samt erforderlicher Apparatur haben
  • einen Aufwachraum mit Pflegepersonal bieten
  • über ausreichend Bettenkapazität für stationäre Aufenthalte verfügen
  • den allgemeinen Hygienestandards entsprechen (z.B. Maßnahmenplan zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Entsorgung).


Darüber hinaus muss die Klinik die Qualitätsanforderungen an Materialien und Medizinprodukte erfüllen sowie verbindliche Standards für Prozesse, Verfahren, Arbeitsabläufe und Patientenversorgung bieten. Mit anerkannten Gütesiegeln oder Zertifizierungen kann die Klinik belegen, regelmäßige externe Prüfungen in diesen Bereichen erfolgreich durchlaufen zu haben.

Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen kann sich eine Schönheitsklinik durch ein umfassendes Leistungsangebot hervorheben. Dazu gehören z.B.

  • kostenlose Beratungs- und Informationsgespräche,
  • ärztliche Telefonberatung,
  • Operationstermine nach Wunsch,
  • zusätzliche Service-Leistungen wie Hotelkooperationen für längere Aufenthalte, Organisation der Anreise, Fahrservice etc.,
  • Rundum-Betreuung nach der Operation,
  • kosmetische Zusatzbehandlungen.

Wer für eine bevorstehende Brust-OP Arzt oder Klinik ausfindig machen will, sollte darauf achten, dass sich der jeweilige Facharzt auf dem Gebiet der Brustchirurgie spezialisiert und regelmäßig weitergebildet hat. Zertifiziert wird eine solch qualifizierte und fachspezifische Weiterbildung beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einer anerkannten medizinischen Fachgesellschaft. Aber Vorsicht! Unser Experte warnt: "Achten Sie darauf, mit welcher Gesellschaft Ihr Arzt wirbt. Es gibt Verbände oder Zertifikate, die den einzigen Zweck verfolgen, dem Patienten gegenüber Fachkompetenz zu suggerieren, in Wahrheit aber reine Marketinginstrumente sind. Zu den bekanntesten und renommierten Fachgesellschaften gehören z.B. die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC), die Internationale Gesellschaft für ästhetische Medizin (IGÄM), die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgie (VDÄPC) und die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC)."


Eine einfache und schnelle Möglichkeit, für Behandlungen wie die Brust-OP Schönheitsklinik, Facharztpraxis oder Praxisklinik zu finden, bietet Ihnen der Brust-OP Klinikfinder. Er listet wahlweise auf Brustvergrößerung, -straffung, oder -verkleinerung spezialisierte Fachärzte in Ihrer Nähe auf und ermöglicht durch Kurzporträts, Leistungs- und Preisbeispiele einen schnellen Vergleich der einzelnen Angebote.


Auf eine Frage unserer Leserin Heike P. (37) aus Saarbrücken möchten wir an dieser Stelle noch kurz eingehen. Sie schreibt: "Ich suche derzeit für eine Brust-OP Klinik oder Praxis im Saarland und habe nun eine so genannte Tagesklinik gefunden. Was ist der Unterschied zu einer herkömmlichen Klinik?"


Unser Experte erklärt: "Eine Tagesklinik bietet ausschließlich eine ambulante Behandlung und betreut Patienten für maximal 24 Stunden. In der Regel sind diese Einrichtungen an Kliniken oder Praxen angeschlossen und werden - im Falle von ästhetisch-plastischen Operationen - von Chirurgen geführt und von Anästhesisten betrieben. Für Sie als Patientin bedeutet das, dass Ihr niedergelassener Facharzt Ihnen neben seiner regulären Praxis noch eine weitere Einrichtung anbietet, in der er selbst auch eine Brust-OP durchführen kann. Eine solche Tagesklinik muss über die räumlichen und technischen Ressourcen für operative und anästhesiologische Leistungen verfügen und den aktuellen Hygienestandards entsprechen. Einige dieser Tageskliniken sind - ähnlich wie herkömmliche Kliniken - auch nach § 30 der Gewerbeordnung zugelassen, erfüllen also dieselben Voraussetzungen."